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Freitag, 24. März 2017

"Demokratie in Bewegung" oder "Scheitern vor dem Start?"

Im Internet sammelt eine neue Partei Unterschriften. Eine Organisation namens „Demokratie in Bewegung“ verspricht auf der Internetseite „bewegung.jetzt“: Wenn 100.000 Unterschriften für eine entsprechende Petition auf der Plattform „change.org“ zusammen kommen, trete man zur Bundestagswahl an.

Inhaltliche Positionierungen dieser Bewegung lassen sich jenseits wohlklingender Leerformeln rund um Substantive wie „Transparenz“ und Beteiligung“ bislang indes kaum feststellen. Offenbar wird hier nach dem Prinzip gehandelt: Erst mal anfangen und später weitersehen. Allerdings wird auf der Facebook-Seite der Organisation prominent ein Interview mit der Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten der Linkspartei Inge Hannemann verlinkt, nach deren Auffassung es mindestens gegen die Menschenwürde und damit auch Art. 1 Abs. 1 GG verstößt, wenn der Staat an Personen, deren Lebensunterhalt er finanziert, die Erwartung richtet, dass diese sich auch selbst um dessen Sicherung bemühen. Weiter müssen alle Mitglieder einen Ethikkodex“ unterschreiben. Es bleibt abzuwarten, ob die bislang unbekannte Führung der potenziellen Partei im Falle von Verstößen eine öffentliche Selbstkritik nach rotchinesischem Vorbild anordnen wird.

Schon jetzt geplant ist ferner eine Begrenzung von (in weiter Ferne liegenden) Mandaten in Parlamenten auf zwei Wahlperioden. Offenbar soll qua Satzung verhindert werden, dass die Mitglieder in einer demokratischen Abstimmung auf den Gedanken kommen, bewährtem Personal weiter ihr Vertrauen zu schenken. Denkbar sind indes auch andere Motive. Möglicherweise haben die wohl zu einem großen Teil aus der NGO-Szene stammenden Gründer/innen auch erkannt, dass es nicht nur interessanter, sondern auch lukrativer ist, politische Prozesse nicht nur von außen qua Petition und Demonstration zu begleiten, sondern selbst aktiv zu gestalten. Und sicher ist es nur Zufall, dass die Höchstzahl der Wahlperioden mit dem Beginn eines Anspruchs auf spätere Altersbezüge korreliert.

Dessen ungeachtet birgt eine Begrenzung von Wahlperioden auch verfassungsrechtliche Risiken, die sich nicht einmal aus der (im Übrigen verfehlten) Annahme etwa des niedersächsischen Staatsgerichtshofs (Urt. v. 05.06.1985 - StGH 3/84) ergeben, die seinerzeit von den „Grünen“ praktizierte „Rotation“ von Abgeordneten zur Mitte einer Wahlperiode sei unzulässig. Da nämlich die Wahlrechtsgrundsätze auch für die Wahlvorbereitung durch politische Parteien gelten, versteht sich die Zulässigkeit eines solchen Ausschlusses von der Wählbarkeit durchaus nicht von selbst; an die Diskussion um die Reservierung von Listenplätzen für Frauen sei erinnert.

Davon unabhängig bleibt die Sinnhaftigkeit einer weiteren Partei, die grün-piratige Transparenzgelübde mit Positionierungen der Linkspartei verbindet, einstweilen noch im Dunklen. Ebenso rätselhaft ist, warum die Parteigründung von dem Erreichen von 100.000 positiven Voten abhängig gemacht wird, denn dies ist eine völlig gegriffene Zahl: Für den Start einer neuen Partei werden nicht so viele Personen benötigt, wie Grüne und FDP (ungefähr) zusammen an Mitgliedern haben, zum Erreichen der 5-Prozent-Hürde bei der Bundestagswahl wäre hingegen eine deutlich siebenstellige Stimmenzahl erforderlich.

Bislang sind die Initiatoren von dem selbst gesteckten Ziel auch noch weit entfernt. Zwar sind nach mehreren Wochen mittlerweile rund 53.000 Unterschriften erreicht. Indes kommen gegenwärtig nur wenige Hundert pro Tag hinzu, so dass eine Extrapolation dieser Zahlen das Erreichen des selbst gesteckten Ziels ungefähr zum Zeitpunkt der Bundestagswahl erwarten lässt. Das macht eine Wahlteilnahme schwierig.