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Mittwoch, 14. Juni 2017

Der Souverän ist ein Problem - über Bürgerentscheide und wie man mit ihnen umgeht

Es gibt vieles, was für mehr direktdemokratische Elemente auf kommunaler und staatlicher Ebene spricht. Und es gibt ein entscheidendes Argument dagegen: Bürger- und Volksentscheide können anders ausgehen, als es Politikern gefällt. Und allein dieses Argument ist aus der Sicht der Politik erheblich, wie ein heute publiziertes Statement des Oberbürgermeisters von Emden augenfällig werden lässt.

Zum Hintergrund: In der Stadt Emden und im Landkreis Aurich haben am vergangenen Sonntag jeweils Bürgerentscheide stattgefunden, mit denen gefragt wurde, ob die (zwei) vorhandenen Krankenhäuser im Landkreis Aurich bzw. das städtische Krankenhaus in Emden erhalten bleiben sollen; die Alternative war die Errichtung eines Zentralklinikums auf der „grünen“ (und möglicherweise naturschutzrechtlich geschützten) Wiese für Kosten von 250 Millionen bis (wohl realistischer) mehr als 500 Millionen Euro. Während im Landkreis Aurich eine Mehrheit für die Errichtung einer Art „Küsten-BER“ votierte, sprachen sich in Emden fast zwei Drittel der Abstimmenden für den Erhalt ihres Krankenhauses aus. Da das Projekt realistischerweise nur im Zusammenwirken der Kommunen realisierbar ist – die Errichtung nur durch ein Kommune dürfte wegen Unvereinbarkeit mit der Leistungsfähigkeit der Kommune sogar unzulässig sein –, hatten die Initiatoren der Bürgerbegehren damit in der Sache zwei „Schüsse“ frei – und haben einmal getroffen.

Das hat der Oberbürgermeister von Emden, dessen Partei – die SPD – bei den Kommunalwahlen im vergangenen Herbst schon einen der größten Einzelverluste in der Parteigeschichte eingefahren hat (> - 20 %), nunmehr veranlasst, „Klartext“ zu reden. In einem Artikel in der „Ostfriesen-Zeitung“ (online nicht verfügbar) holt er zu einem Rundumschlag aus, mit dem er deutlich macht, was ihn stört: Dass die tumben Bürger seiner Stadt gegen ihn entschieden haben, obwohl er es doch so viel besser weiß. Im Einzelnen:

Der Oberbürgermeister kritisiert die Fragestellung, die auf ein „Ja“ zum Erhalt des vorhandenen Krankenhauses gerichtet und deshalb nicht „objektiv“ gewesen sei. Denn: Wer könne dazu schon „Nein“ sagen? Die Antwort lautet: Jeder, der ein anderes Krankenhaus will. In der Sache erklärt der Bürgermeister lediglich die Abstimmenden für zu dumm, die Implikationen der Fragestellung zu verstehen. Zudem beschränkt die Fragestellung auch die Reichweite der (einen Ratsbeschluss ersetzenden) Sachentscheidung; die Handlungsfähigkeit der Politik wird daher auch nur in diesem Umfang beschränkt. Aber natürlich wäre es aus der Sicht eines Mitglieds einer sozialdemokratischen Funktionärskaste vorzugswürdig, wenn man den Menschen die Fragestellung vorschreiben könnte.

Darauf zielt denn auch ein weiterer Einwand des Oberbürgermeisters, der daran anknüpft, dass es ursprünglich jeweils zwei Bürgerbegehren gegeben hatte, da auch die Befürworter der Zentralklinik ein solches eingereicht hatten. Die Fragestellung war daher die Folge eines „Windhundrennens“, weil die Verwaltungen die Vorgabe gemacht hatten, nur das Bürgerbegehren zuzulassen, das zuerst die nötigen Unterstützungsunterschriften einreicht. Hier liegt ein erster Skandal, denn dieses „Windhundrennen“ ist nur einer von zahlreichen Rechtsbrüchen, die sich die Verwaltung(en) im Vorfeld des Bürgerentscheids geleistet haben. Das begann bereits im Vorfeld mit einer nicht entsprechend den Vorgaben der Kommunalverfassung vorbereiteten Beschlussfassung über die Errichtung der Zentralklinik (zumindest im Landkreis Aurich) und endete (vorläufig) mit einer Selbstermächtigung des Emder Rates zu einseitiger Wahlpropaganda im Abstimmungslokal durch Aushang einer (ablehnenden) Stellungnahme zur Fragestellung. In diesen Rahmen gehört aber auch das in der Kommunalverfassung gar nicht vorgesehene (und entgegen einem Hinweis des Innenministeriums auf die Rechtslage) veranstaltete „Windhundrennen“, dessen besonderer Effekt es ist, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens den für die Sammlung von Unterschriften zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht ausschöpfen konnten, weil sie damit rechnen mussten, dass das gegenläufige Begehren die Unterschriften eher einreicht und dann die Zulassung des eigenen Begehrens allenfalls auf dem umständlichen, zeitaufwändigen und kostenintensiven Weg des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes erstritten werden kann. Um dem die Krone aufzusetzen, hat dann die Stadt Emden noch versucht, durch Nichtanerkennung richtigerweise als gültig zu bewertender Unterschriften die Erreichung des notwendigen Quorums zu vereiteln, was nur knapp gescheitert ist. Nunmehr kritisiert der Oberbürgermeister von Emden aber ausgerechnet dieses Windhundrennen, weil es zu einer falschen Fragestellung geführt habe. Hier offenbart sich ein zutiefst gestörtes Verhältnis zur intellektuellen Redlichkeit.

Schließlich hadert der Oberbürgermeister „mit der kommunalen Trennung bei der Befragung“ (so die OZ), weil die Addition der Stimmen in Emden und im Landkreis eine knappe Mehrheit für die Zentralklinik ergeben habe. Nach seiner Auffassung hätte daher möglich sein müssen, einen Entscheid durchzuführen. Das ist nicht nur wegen der auf Emden bezogenen Fragestellung grotesk: Die kommunale Zusammenarbeit ist dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche Kommunen zusammenarbeiten. Über eine Zusammenarbeit muss daher jede Kommune zunächst selbst entscheiden. Das ist so selbstverständlich und banal, dass ein Vorschlag, über die Zusammenarbeit auf der übergeordneten Ebene der beteiligten Kommunen zu entscheiden, wegen der Möglichkeit einer Entscheidung gegen den Willen einer der beteiligten Kommunen mit der Gewährleistung kommunaler Selbst-(!) Verwaltung von vornherein nicht zu vereinbaren wäre. Wer anderes will, muss den Kommunen die jeweilige Zuständigkeit entziehen oder kommunale Selbstverwaltung abschaffen.

Letztlich zeigen die Äußerungen des Emder Oberbürgermeisters daher, wo dessen (persönliches) Problem liegt: Auch in der Kommunen ist der Bürger der Souverän. Das ist lästig, von Politikern aber zu akzeptieren – ob sie wollen oder nicht. Wer das nicht kann, sollte zurücktreten.